StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule
StudienabsolventInnen aus Drittstaaten
Aufenthalt zur Arbeitsuche und Unternehmensgründung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und Ihr Studium bzw. Ihre an ein Studium anschließende verpflichtende Ausbildung in Österreich als Inhaberin einer Aufenthaltsbewilligung "Student" abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung "Student" um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung in Österreich verlängern. Dafür müssen Sie allgemeine Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft) erfüllen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen
Sofern Sie innerhalb dieser zwölf Monate ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens (Arbeitsvertrag) erhalten, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte ohne Arbeitsmarktprüfung beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erhalten das für inländische StudienabsolventInnen (BerufseinsteigerInnen) ortsübliche monatliche Mindestbruttoentgelt und
- erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft und Unterhaltsmittel nach dem NAG).
Hinweis:
Für StudienabsolventInnen ist kein Punktesystem vorgesehen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem konkreten Unternehmen. Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten, wenn Sie Ihr Studium an einer Universität, Fachhochschule, Privathochschule oder Privatuniversität gemäß dem Privathochschulgesetz (PrivHG) absolviert haben. Nachzuweisen ist, dass Sie ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt, ein Bachelorstudium, ein Masterstudium oder ein Doktoratsstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Rot-Weiß-Rot – Karte plus für StudienabsolventInnen
Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.
» mehr lesen
Wo ist der Antrag zu stellen?
Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung Student haben und auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte umsteigen wollen, stellen Sie den Antrag persönlich und rechtzeitig bei der zuständigen Behörde in Österreich – frühestens jedoch drei Monate – vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels. Auch Ihr ArbeitgeberIn kann den Antrag für Sie stellen.
Wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums Österreich verlassen haben und Ihre Rückkehr planen, können Sie auch eine Rot-Weiß-Rot Karte für StudienabsolventInnen beantragen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist entweder von Ihnen als AntragstellerIn persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates, in dem Sie niedergelassen sind oder von Ihrem/r potenziellen ArbeitgeberIn bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland
- in Niederösterreich: das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- in allen anderen Bundesländern:
- die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: die MA 35 (→ Stadt Wien)
- in Graz: das → Amt der Steiermärkischen Landesregierung
beantragt werden. Der Antrag kann auch nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland gestellt werden. Ein während dieser Zeitdauer persönlich gestellter Antrag berechtigt auch zum weiteren Verbleib in Österreich, auch wenn der visafreie Zeitraum oder das Visum abgelaufen ist.
» mehr lesen
Welche Dokumente sind vorzulegen?
- gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35 mm)
- Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
- Berufen sich AntragstellerInnen auf Leistungen oder die Leistungsfähigkeit von verpflichteten Dritten, ist darüber jeweils ein Nachweis vorzulegen.
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums oder einer entsprechenden Ausbildung
Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.
Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges aus dem Herkunftsland oder dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person. Empfohlen wird ein nicht älter als drei Monate alter Auszug. Strafregisterauszug ist eine offizielle Bestätigung über Vorstrafen oder Verurteilungen einer Person, die bisher im Strafregister eingetragen sind. Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat. Wenn diese Person vor dem Aufenthalt in Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt hat, benötigt diese die Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.
Hinweis:
Eine Haftungserklärung kann bei Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung abgegeben werden. Der Umstieg auf eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich
» mehr lesen
Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?
Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag samt den vorgelegten Unterlagen an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS prüft, ob ein entsprechender Studienabschluss vorliegt und die Beschäftigung adäquat entlohnt wird.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS der Aufenthaltsbehörde eine Bestätigung und die Aufenthaltsbehörde stellt die Rot-Weiß-Rot – Karte aus, sofern die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen eine ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) erfüllt sind.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zur Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Unternehmen und sie berechtigt auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese der unselbständigen Beschäftigung des untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.
Sollten Sie während den zwei Jahren Ihren Arbeitgeber wechseln wollen oder müssen, müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels mit Arbeitsmarktzugang (wie insb. der "Rot-Weiß-Rot – Karte") stellen. Sie dürfen nach einer Wartefrist von 45 Tagen ab Einbringung dieses Antrags die neue Beschäftigung bereits vorläufig aufnehmen. Voraussetzung für den Lauf dieser Wartefrist ist aber, dass die für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen vollständig übermittelt werden, andernfalls – das heißt bei nicht oder nicht vollständig übermittelten Unterlagen – der Ablauf der 45 Tage-Frist entsprechend gehemmt wird.
» mehr lesen
Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ausgestellt?
Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.
» mehr lesen
Praxisbeispiel „StudienabsolventInnen"
Eine südkoreanische Absolventin eines technischen Master-
studiums an einer österreichischen Fachhochschule möchte
nach Abschluss ihres Studiums weiterhin in Österreich
bleiben und hier eine Beschäftigung aufnehmen.
Sie findet nach drei Monaten einen passenden Arbeitsplatz
mit einem Gehalt, das auf einem Ihrer Qualifikation ent-
sprechenden Niveau liegt und dem einschlägigen Kollektiv-
vertrag entspricht. Da sie die Voraussetzungen erfüllt,
kann sie die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.
Bild zur Verfügung gestellt von der WKÖ
Weitere Informationen und nützliche Links
Formulare







Top
