Ausgewählte Inhalte werden in Kürze auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Springe zum Inhalt | Springe zur Hilfsnavigation | Springe zur Hauptnavigation | Springe zur Subnavigation | Springe zu den Services | Springe zur Suche | Springe zur Hotline | Springe zur Fusszeile

  • Umschalten Leichter Lesen
  • Schriftgröße ändern
  • Kontrastansicht normal
  • Kontrastansicht schwarz-gelb
  • Kontrastansicht blau-weiss
Besonders Hochqualifizierte Ihr Wegweiser zum Arbeitsuchevisum & Aufenthaltstitel für Besonders Hochqualifizierte. Besonders Hochqualifizierte
Fachkräfte in Mangelberufen Die Rot-Weiß-Rot - Karte für ausgebildete Fachkräfte in Mangelberufen. Fachkräfte in Mangelberufen
Sonstige Schlüsselkräfte Sie haben bereits ein Jobangebot? So erhalten Sie die Rot-Weiß-Rot - Karte. Sonstige Schlüsselkräfte
Start-Up-GründerInnen Sie haben ein Konzept für ein innovatives Produkt und wollen es in Österreich verwirklichen? Start-up-GründerInnen
StudienabsolventInnen Arbeiten nach Ihrem Studium in Österreich. StudienabsolventInnen
Familienzusammenführung Wie Sie ihre Familien nach Österreich mitbringen können. Familienzusammenführung
EU-BürgerInnen Was Sie als EU-BürgerIn über das Leben und Arbeiten in Österreich wissen sollten. Mobilität innerhalb der EU

Willkommen auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung!

Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles Zuwanderungssystem, das qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich.

Mit dem Punkterechner können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte erfüllen.

Hinweis zur Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte

Mit 1. Oktober 2022 sind Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), im Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und im Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 in Kraft getreten, die hauptsächlich folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Schnellere Abwicklung der Verfahren
  • Erleichterte Voraussetzungen für den Erwerb der Rot-Weiß-Rot – Karte: Änderungen bei der Punktevergabe für Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse; altersunabhängige Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte; Entfall der Mindestentlohnung bei Studienabsolventen/innen; erweiterte Punktevergabe für das Kriterium „Alter“ für Fachkräfte in Mangelberufen
  • Einführung einer Beschäftigungsbewilligung für Spezialisten/innen im Rahmen von Projekten
  • Einbeziehung von Stammmitarbeitern/innen in das System der Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Erweiterung der Stammsaisonierregelung
  • Umsetzung der neuen EU-Blue-Card-Richtlinie: Erleichterung des Arbeitgeberwechsels und Verbesserung der Mobilität von Inhabern/innen der Blauen Karte EU und Senkung der Gehaltserfordernisse
  • Einrichtung von ABA WORK in AUSTRIA als Beratungsstelle für Unternehmen und Fachkräfte

Unternehmen und ausländische ArbeitnehmerInnen können sich an die ABA WORK in AUSTRIA wenden und werden im Rot-Weiß-Rot - Karten-Verfahren unterstützt und begleitet. Die ABA WORK in AUSTRIA und ihre MitarbeiterInnen haben keine Parteistellung im behördlichen Verfahren. Sie sind aber berechtigt, mit einer Vollmacht der Verfahrenspartei(en) bei den zuständigen Behörden, also sowohl bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als auch bei den Aufenthaltsbehörden, Informationen über den Stand des Verfahrens, über fehlende oder unvollständige Unterlagen und über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens zu erhalten und diesbezüglich Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen. Die ABA WORK in AUSTRIA bietet auf ihrem Webportal zahlreiche Informationen zum Arbeiten in Österreich, zu Jobchancen und Karrieremöglichkeiten sowie Unterstützung und Anleitung bei allen erforderlichen Schritten beim Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie auf den folgenden Seiten. In laufenden Verfahren werden die Behörden die neuen Regelungen automatisch berücksichtigen. Von Ihrer Seite sind keine zusätzlichen Schritte notwendig.

Hilfsnavigation: