Willkommen auf der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung!
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles Zuwanderungssystem, das qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die Rot-Weiß-Rot – Karte, die sonstigen Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen sowie eine umfassende Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich.
Mit dem Punkterechner können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte erfüllen.
Hinweis zur Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte
Mit 1. Oktober 2022 sind Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), im Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und im Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 in Kraft getreten, die hauptsächlich folgende Maßnahmen umsetzen:
- Schnellere Abwicklung der Verfahren
- Erleichterte Voraussetzungen für den Erwerb der Rot-Weiß-Rot – Karte: Änderungen bei der Punktevergabe für Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse; altersunabhängige Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte; Entfall der Mindestentlohnung bei Studienabsolventen/innen; erweiterte Punktevergabe für das Kriterium „Alter“ für Fachkräfte in Mangelberufen
- Einführung einer Beschäftigungsbewilligung für Spezialisten/innen im Rahmen von Projekten
- Einbeziehung von Stammmitarbeitern/innen in das System der Rot-Weiß-Rot – Karte
- Erweiterung der Stammsaisonierregelung
- Umsetzung der neuen EU-Blue-Card-Richtlinie: Erleichterung des Arbeitgeberwechsels und Verbesserung der Mobilität von Inhabern/innen der Blauen Karte EU und Senkung der Gehaltserfordernisse
- Einrichtung von ABA WORK in AUSTRIA als Beratungsstelle für Unternehmen und Fachkräfte
Unternehmen und ausländische ArbeitnehmerInnen können sich an die ABA WORK in AUSTRIA wenden und werden im Rot-Weiß-Rot - Karten-Verfahren unterstützt und begleitet. Die ABA WORK in AUSTRIA und ihre MitarbeiterInnen haben keine Parteistellung im behördlichen Verfahren. Sie sind aber berechtigt, mit einer Vollmacht der Verfahrenspartei(en) bei den zuständigen Behörden, also sowohl bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als auch bei den Aufenthaltsbehörden, Informationen über den Stand des Verfahrens, über fehlende oder unvollständige Unterlagen und über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens zu erhalten und diesbezüglich Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen. Die ABA WORK in AUSTRIA bietet auf ihrem Webportal zahlreiche Informationen zum Arbeiten in Österreich, zu Jobchancen und Karrieremöglichkeiten sowie Unterstützung und Anleitung bei allen erforderlichen Schritten beim Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt.
Nähere Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie auf den folgenden Seiten. In laufenden Verfahren werden die Behörden die neuen Regelungen automatisch berücksichtigen. Von Ihrer Seite sind keine zusätzlichen Schritte notwendig.
Hinweis zum Corona-Virus
Der Parteienverkehr ist in den Aufenthaltsbehörden in Österreich und bei den österreichischen Botschaften derzeit nur eingeschränkt möglich.