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Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20216/12 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.  

Ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumenten nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Bei neuen Dokumenten bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung so zugänglich wie möglich zu gestalten.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. 

E-Mail: post@sozialministerium.gv.at oder post@bmi.gv.at.

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

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