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Das Sozialversicherungssystem

Das System der Sozialen Sicherheit umfasst folgende Bereiche: Vorsorge, Krankheit, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit/Invalidität, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter, Tod der unterhaltspflichtigen Person, Hinterbliebenenpensionen, Pflege und soziale Bedürftigkeit.

Typische Merkmale der österreichischen Sozialversicherung sind:

  • Verpflichtende Versicherung für selbständig und unselbständig Erwerbstätige und Angehörige. Einige Gruppen, z.B. geringfügig Beschäftigte, sind nur in Teilbereichen pflichtversichert, siehe Beschäftigungsformen
  • Rechtsanspruch auf bestimmte – aber nicht alle – Leistungen (bestimmte Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden)
  • Finanzierung durch einkommensabhängige Versicherungsbeiträge und staatliche Stützung
  • Solidaritätsprinzip: Personen mit höherem Einkommen (höheren Sozialversicherungsbeiträgen) finanzieren Leistungen für Personen mit niedrigeren Einkommen mit
  • Versicherungsprinzip: Versicherung als Voraussetzung für viele Sozialleistungen sowie Beziehung zwischen Einkommen und Leistungshöhe

Die Versicherungsträger

Die Krankenversicherung (Vorsorge, Krankheit, Mutterschaft, Pflege) wird durch die Krankenkassen verwaltet, die Unfallversicherung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Arbeitslosenversicherung durch das Arbeitsmarktservice, die Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsanstalt.

Die Zuständigkeit der Krankenkassen ergibt sich durch den Arbeitsort (Gebietskrankenkassen der Bundesländer). Selbständige, BäuerInnen, EisenbahnerInnen und Bergleute sowie BeamtInnen haben unabhängig vom Arbeitsort ihre eigene Sozialversicherungsanstalt.

Alle Versicherungsträger sind in Landesstellen und zum Teil in Bezirksstellen unterteilt und im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger organisiert.

Anmeldung zur Versicherung

ArbeitnehmerInnen mit Arbeitsvertrag und Dienstzettel sind automatisch sozialversichert. Die ArbeitgeberInnen kümmern sich um die Anmeldung bei den Versicherungsanstalten. Die von ArbeitnehmerInnen zu zahlenden Versicherungsbeiträge werden jeden Monat vom Bruttogehalt oder Bruttolohn abgezogen und von den ArbeitgeberInnen gemeinsam mit den von ihnen zu entrichtenden Beiträgen an die Versicherungen überwiesen.

Freiwillig versicherte Personen und beispielsweise Selbständige zahlen ihre Beiträge selbst ein und müssen sich auch um die Anmeldung bei den entsprechenden Versicherungsträgern kümmern.

Sozialhilfe/Mindestsicherung

Neben der Sozialversicherung gibt es das System der Mindestsicherung. Die Mindestsicherung soll in Österreich die Lücken der anderen sozialen Sicherungssysteme füllen.

Hinweis:
EU-EWR-BürgerInnen können im Gemeindeamt ihres Wohnortes bzw. in den magistratischen Bezirksämtern (Abt. Sozialamt) der Städte einen Antrag auf Mindestsicherung einbringen.

Weitere Informationen und nützliche Links

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