Arbeiten in Österreich
Personen unter 18 Jahren
In Österreich müssen alle jungen Menschen unter 18
eine Schule oder eine Ausbildung machen.
Die Pflicht-Schule allein reicht nicht aus.
Wenn man unter 18 Jahre alt ist,
darf man nur in bestimmten Fällen arbeiten.
Zum Beispiel:
Wenn man eine Lehre macht.
Wenn man ein Praktikum in den Ferien macht.
Arbeiten in Österreich
Man kann auf verschiedene Arten arbeiten.
Es gibt:
- Arbeiten in Vollzeit oder in Teilzeit
- Freie Dienstnehmer und freie Dienstnehmerinnen
- Geringfügig Beschäftigte
- Neue Selbstständige
- Saison-Arbeiter und Saison-Arbeiterinnen
- Leih-Arbeiter und Leih-Arbeiterinnen
- Volontäre und Volontärinnen
Arbeiten in Vollzeit oder in Teilzeit
In Österreich arbeiten die meisten Menschen
mit einem Arbeits-Vertrag in Vollzeit.
Sie sind fest und dauerhaft angestellt.
Sie arbeiten zum Beispiel 5 Tage in der Woche
und 8 Stunden pro Tag.
Sie haben Rechte und Schutz,
zum Beispiel:
- Anspruch auf Urlaub
- Schutz vor Kündigung
- Kranken-Versicherung
- Pensions-Versicherung
Manche Menschen arbeiten in Teilzeit.
Sie arbeiten zum Beispiel nur 3 Tage in der Woche
oder nur wenige Stunden am Tag.
Sie haben die selben Rechte und den selben Schutz
wie bei einer Arbeit in Vollzeit.
Freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen
Freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen arbeiten für ein Unternehmen.
Für sie gelten aber andere Regeln als für Personen
mit einem normalen Arbeits-Vertrag.
Zum Beispiel:
Sie müssen sich nicht an die Anweisungen von einem Chef halten.
Sie bestimmen selbst, wann und wie sie arbeiten.
Freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sind zum Beispiel:
- Sprachkurs-Trainer und Sprachkurs-Trainerinnen
- Freie Journalisten und Journalistinnen
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig beschäftigt heißt,
dass man weniger als 438 Euro im Monat verdient.
Geringfügig Beschäftigte arbeiten nur wenige Stunden in der Woche.
Geringfügig Beschäftigte sind unfall-versichert.
Sie sind nicht kranken-versichert und nicht pensions-versichert.
Sie können sich aber freiwillig versichern.
Sie haben die selben Rechte wie Personen mit normaler Arbeitszeit.
Neue Selbstständige
Diese Personen arbeiten selbstständig.
Das bedeutet, sie arbeiten nicht bei einem Unternehmen,
bei einem Verein oder auf einem Amt.
Sie arbeiten für sich allein.
Neue Selbstständige brauchen keinen Gewerbeschein
für ihre Arbeit.
Neue Selbstständige sind zum Beispiel:
- Übersetzer und Übersetzerinnen
- Vortragende
- Psycho-Therapeuten und Psycho-Therapeutinnen
Sie sind unfall-versichert, kranken-versichert und pensions-versichert.
Sie können sich auch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Lehrlinge
Lehrlinge sind junge Menschen,
die einen Beruf in einem Unternehmen erlernen.
Lehrlinge brauchen einen schriftlichen Lehr-Vertrag.
Wenn sie unter 18 Jahre alt sind,
muss auch ein Elternteil den Lehr-Vertrag unterschreiben.
Lehrlinge sind unfall-versichert, kranken-versichert
und pensions-versichert.
Sie sind auch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Sie haben einen besonderen Schutz vor einer Kündigung.
Saison-Arbeiter und Saison-Arbeiterinnen
Das sind Arbeitskräfte, die nur eine Saison lang
- im Tourismus arbeiten
- oder in der Landwirtschaft arbeiten
- oder bei der Ernte helfen.
Zum Beispiel einen Sommer lang.
Für ihre Arbeitszeit gelten besondere Bestimmungen.
Saison-Arbeiter und Saison-Arbeiterinnen sind unfall-versichert,
kranken-versichert und pensions-versichert.
Sie sind auch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Leih-Arbeiter und Leih-Arbeiterinnen
Leih-Arbeit bedeutet: Ein Unternehmen verleiht seine Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen an ein anderes Unternehmen.
Leih-Arbeiter und Leih-Arbeiterinnen sind unfall-versichert,
kranken-versichert und pensions-versichert.
Sie sind auch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Leih-Arbeiter und Leih-Arbeiterinnen sind aber rechtlich nicht so gut geschützt,
zum Beispiel bei einer Kündigung.
Volontäre und Volontärinnen
Das sind Personen, die freiwillig
eine Ausbildung in einem Unternehmen machen.
Sie müssen nicht arbeiten.
Sie haben aber auch keinen Anspruch auf Bezahlung.
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