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Sonstige Schlüsselkräfte

Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen und auf Grund Ihrer Qualifikationen eine Stelle als Schlüsselkraft in einem Unternehmen einnehmen sollen, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für 24 Monate beantragen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Unternehmen zahlt Ihnen das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt von € 3.030 (2024) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen,
  • das Arbeitsmarktservice (AMS) kann dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln (Arbeitsmarktprüfung) und
  • Sie erreichen nach den folgenden Kriterien mindestens 55 Punkte:

Zulassungskriterien für Schlüsselkräfte

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten* in beabsichtigter Beschäftigung

20

allgemeine Universitätsreife

25

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer

30

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

1

2

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 25

Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau)

5

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau)

10

Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

15

Englischkenntnisse zur vertiefenden elementaren Sprachanwendung (A2-Niveau)

5

Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

10

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

bis 40 Jahre

15

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

90

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist

5

Zusatzpunkte für ProfisportlerInnen und ProfisporttrainerInnen

20

erforderliche Mindestpunkte:

55

 * Schlüsselkräfte, die über spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten verfügen, müssen keinen formellen Bildungsabschluss nachweisen, z.B. MusikerInnen, DesignerInnen, ProfisportlerInnen

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist entweder von Ihnen persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates in dem Sie niedergelassen sind oder von Ihrem/r potentiellen ArbeitgeberIn bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu beantragen. Der Antrag kann auch nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland gestellt werden.

Gemeinsam mit dem Antrag ist auch eine Arbeitgebererklärung vorzulegen. Das ist eine Bestätigung des Unternehmens mit genauen Angaben zum künftigen Arbeitsplatz.

Hinweis:
Wenn Sie sich im Behördenverfahren vertreten lassen möchten, beachten Sie bitte, dass Ihre österreichische Vertretung eine entsprechende Befugnis besitzen muss. Anderenfalls muss die Vertretung abgelehnt werden.

Welche Dokumente sind vorzulegen?

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35mm)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)

Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.


Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges. Die Vorlage eines solchen schon bei der Antragstellung kann jedenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen.

Für die Prüfung der einzelnen Kriterien nach dem Punktesystem (siehe oben) sind folgende Dokumente vorzulegen:

1.   Qualifikation

Berufsausbildung

  • Zeugnis oder Diplom der abgeschlossenen Berufsausbildung

Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Dienst- oder Ausbildungszeugnis und Arbeitsbestätigung

Universitätsreifenachweis (Matura, Abitur)

  • Zeugnis über einen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht

Studienabschluss

  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen Studiums an einer Universität oder einer anderen tertiären Bildungseinrichtung
  • Nachweis über den Status der Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung

2.   Ausbildungsadäquate Berufserfahrung

  • Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigung

3.   Sprachkenntnisse

  • Sprachdiplom oder Kurszeugnis, das Deutschkenntnisse auf A1, A2 oder B1-Niveau oder Englischkenntnisse auf A2 oder B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweist und nicht älter als fünf Jahre ist.
    Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds.
    Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.

4.   ProfisportlerIn oder ProfisporttrainerIn

  • Dienstzeugnis und Arbeitsbestätigung

5.   Arbeitgebererklärung nach dem AuslBG  

Hinweis:
Die Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind auf Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Zur besseren Prüfung kann die Behörde verlangen, dass die Dokumente zu beglaubigen sind. 

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?

Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag samt der vorgelegten Unterlagen an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS prüft, ob

  • die erforderlichen Mindestpunkte erreicht sind,
  • die Entlohnung der gesetzlichen Mindesthöhe (siehe oben) entspricht und
  • für die Stelle keine gleichqualifizierte arbeitsuchend vorgemerkte Arbeitskraft vermittelt werden kann.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS der Aufenthaltsbehörde eine Bestätigung und die Aufenthaltsbehörde stellt die Rot-Weiß-Rot – Karte aus, sofern die allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) erfüllt sind. Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt Ihnen dies die Vertretungsbehörde mit. Wenn für Sie eine Visumpflicht besteht, müssen Sie ein Visum D zur Einreise nach Österreich und zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Unternehmen und sie berechtigt auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese der unselbständigen Beschäftigung des untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ausgestellt?

Sie können bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.

Die Prüfung wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt. Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus berechtigt zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.

Praxisbeispiel „Sonstige Schlüsselkräfte“

Ein Unternehmen möchte einen Director of Sales beschäftigen, es
hat für die konkrete Stelle am inländischen Arbeitsmarkt keine
geeignete Person gefunden. Der kanadische Bewerber für
diese Position ist 43 Jahre alt, Akademiker und verfügt über
9 Jahre Berufserfahrung in Kanada.
Seine Muttersprache ist Englisch.

Er erhält 30 Punkte für den Studienabschluss, 18 Punkte
für seine Berufserfahrung und 10 Punkte für Sprach-
kenntnisse. Da er mit 58 Punkten
die erforderliche Mindestpunkteanzahl von 55
überschreitet, kann er die Rot-Weiß-Rot – Karte
beantragen.

Bild zur Verfügung gestellt von der WKÖ

Weitere Informationen und nützliche Links

Gebühren

  • Eingabegebühr: € 120
  • Erteilungsgebühr: € 20
  • Personalisierungskosten (Abnahme Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift): € 20

Formulare

Gesetze und Grundlagen

Links

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