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Selbständige Schlüsselkräfte

Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte beantragen, wenn Ihre selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen darstellt, der über einen rein betrieblichen Nutzen hinausgeht.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • mit Ihrer Erwerbstätigkeit ein nachhaltiger Transfer von Investitionskapital in Höhe von mindestens € 100.000 nach Österreich verbunden ist oder
  • Ihre beabsichtigte Erwerbstätigkeit neue Arbeitsplätze schafft oder bestehende Arbeitsplätze sichert oder
  • mit Ihrer Niederlassung ein Transfer von Know-how oder die Einführung neuer Technologien verbunden ist oder
  • Ihr Unternehmen wesentliche Bedeutung für eine ganze Region hat.

Für selbständige Schlüsselkräfte ist kein Punktesystem vorgesehen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist von Ihnen persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates in dem Sie niedergelassen sind, zu beantragen.

Der Antrag kann auch nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland gestellt werden.

Welche Dokumente sind vorzulegen?

 

  • gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35mm)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)

Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.
Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges. Die Vorlage eines solchen schon bei der Antragstellung kann jedenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen.

Für die Prüfung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:

  • Unterlagen zur Durchführung einer Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse: Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit ("Businessplan")
  • Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der beabsichtigten Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Nachweis der für die selbständige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen
  • erforderlichenfalls Gesellschaftsverträge
  • erforderlichenfalls (bereits vorhandene) Berechtigungen zur Gewerbeausübung

 

Hinweis:

 

Die Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind auf Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Zur besseren Prüfung kann die Behörde verlangen, dass die Dokumente zu beglaubigen sind.

 

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?

Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag samt vorgelegten Unterlagen an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Erwerbstätigkeit, insbesondere hinsichtlich des Transfers von Investitionskapital und/oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das AMS ein positives Gutachten an die Aufenthaltsbehörde weiter. Die Aufenthaltsbehörde stellt die Rot-Weiß-Rot – Karte aus, sofern auch die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) vorliegen.

Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt Ihnen dies die Vertretungsbehörde mit. Wenn für Sie eine Visumpflicht besteht, müssen Sie ein Visum D zur Einreise nach Österreich und zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Welcher Aufenthaltstitel wird nach zwei Jahren erteilt?

Als selbständige Schlüsselkräfte erhalten Sie zunächst eine Rot-Weiß-Rot – Karte, danach bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung. Die Niederlassungsbewilligung berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Nach insgesamt zweijähriger Niederlassung wird die Niederlassungsbewilligung für drei Jahre erteilt.

Können selbständige Schlüsselkräfte eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen?

Um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen, können Sie im Rahmen eines Zweckwechsels auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, Sonstige Schlüsselkräfte oder Fachkräfte in einem Mangelberuf umsteigen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen und Punkte erreichen und es muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen.

Weitere Informationen und nützliche Links

Gebühren

  • Eingabegebühr: € 120
  • Erteilungsgebühr: € 20
  • Personalisierungskosten (Abnahme Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift): € 20

Formulare

Gesetze und Grundlagen

Links

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