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Besonders Hochqualifizierte

Als besonders hochqualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat stehen Ihnen zwei Optionen offen:

  • Sie können, nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich, bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.
    Eine Einreise kann auch mit einem Arbeitssuche-Visum erfolgen.
  • Wenn Sie bereits ein Arbeitsplatzangebot haben, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der österreichischen Vertretungsbehörde in ihrem Heimatstaat oder dem Staat, in dem Sie niedergelassen sind, eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.

Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie nach den folgenden Kriterien mindestens 70 Punkte erreichen:

Zulassungskriterien für besonders Hochqualifizierte

Punkte

Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten

maximal anrechenbare Punkte: 40

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer

20

- im Fachgebiet Mathematik, Informatik, 
  Naturwissenschaften oder Technik (MINT-Fächer)

30

- mit Habilitation, Promotion, PhD

40

Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines
Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt:

- € 50.000 bis 60.000

- € 60.000 bis 70.000

- über € 70.000

 

 

 

 


20

25

30

Forschungs- oder Innovationstätigkeit
(Patentanmeldungen, Publikationen)

20

Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft)

20

Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition)

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich

1

10

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 10

Deutsch- oder Englischkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau)

5

Deutsch- oder Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau)

10

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 20

bis 35 Jahre

bis 40 Jahre

bis 45 Jahre

20

15

10

Studium in Österreich

maximal anrechenbare Punkte: 10

zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte

5

gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

100

erforderliche Mindestpunkte:

70

Wo ist der Antrag für ein Arbeitssuche-Visum zu stellen?

Sie stellen den Antrag für das Arbeitssuche-Visum (Visum der Kategorie D) persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) des Heimatstaates bzw. des Staates, in dem Sie niedergelassen sind. Das Antragsformular ist bei der österreichischen Vertretungsbehörde erhältlich. Das Arbeitssuche-Visum wird erteilt, wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) der Vertretungsbehörde bestätigt, dass die erforderlichen Punkte für die Zulassung erreicht sind.

Sollten Sie visumfrei nach Österreich einreisen dürfen, benötigen Sie kein Arbeitssuche-Visum. Sie können die Rot-Weiß-Rot – Karte während Ihres rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts in Österreich beantragen, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraumes einen ihrer Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz finden.

Was passiert, wenn ich ein Jobangebot erhalte?

Sofern Sie innerhalb des Geltungszeitraumes des Visums ein Beschäftigungsangebot (einen Arbeitsvertrag) erhalten, können Sie bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) eine Rot-Weiß-Rot - Karte beantragen.

Sie können die Rot-Weiß-Rot – Karte für „Besonders Hochqualifizierte“ persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat des Heimatstaates beziehungsweise des Staates in dem Sie niedergelassen sind) beantragen oder Ihr/e potenzielle/r ArbeitgeberIn beantragt sie bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Inland (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Gemeinsam mit dem Antrag ist eine Arbeitgebererklärung vorzulegen. Das ist eine Bestätigung des Unternehmens mit genauen Angaben zum künftigen Arbeitsplatz.

Hinweis:
Wenn Sie sich im Behördenverfahren vertreten lassen möchten, beachten Sie bitte, dass Ihre österreichische Vertretung eine entsprechende Befugnis besitzen muss. Anderenfalls muss die Vertretung abgelehnt werden.

Welche Dokumente sind vorzulegen?

Für das Arbeitssuche-Visum sind insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35mm)
  • Nachweis einer Unterkunft zumindest zum Zeitpunkt der Einreise
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Versicherungsleistungen, Nachweis über Pensions-, Renten oder sonstige Versicherungsleistungen, Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)

Für die Prüfung der einzelnen Kriterien nach dem Punktesystem (siehe oben) sind folgende Dokumente vorzulegen:

1. Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten

Studienabschluss

  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines vierjährigen Studiums an einer Universität oder einer anderen tertiären Bildungseinrichtung
  • Nachweis über den Status der Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung
  • Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss in einem MINT-Fach (= Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
  • Dokument zum Nachweis einer Habilitation

Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition

  • Steuerbescheid oder Lohnbestätigung
  • Bestätigung des früheren Arbeitgebers/der früheren Arbeitgeberin über die Tätigkeit in einer Führungsposition
  • Nachweis, dass das Unternehmen an der Börse notiert ist oder eine positive Stellungnahme der zuständigen österreichischen Außenhandelsstelle betreffend Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld des Unternehmens

Forschungs- oder Innovationstätigkeit

  • Nachweis wissenschaftlicher Publikationen unter Angabe des Titels und der Fundstelle
  • Bestätigung einer Universität oder Forschungseinrichtung, dass der/die AntragstellerIn in der Forschung und Entwicklung oder in der wissenschaftlichen akademischen Lehre tätig war
  • Nachweis einer Patentanmeldung mittels Auszug aus dem nationalen oder regionalen Patentregister

Anerkannte Auszeichnungen und Preise

  • Urkunde, mit der die Verleihung bestätigt wird

2. Berufserfahrung

  • Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigung

3. Sprachkenntnisse

  • Sprachdiplom oder Kurszeugnis, auf A1 oder A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, das nicht älter als fünf Jahre ist.
    Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds.

    Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.

4. Studium in Österreich

  • Studienbuch und entsprechende Prüfungszeugnisse
  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums in Österreich
Hinweis:
Die genannten Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Sind diese nicht in Deutsch oder Englisch verfasst, sind auch deutsche oder englische Übersetzungen beizubringen. Die österreichische Vertretungsbehörde prüft ihre Vollständigkeit und leitet diese an das Arbeitsmarktservice (AMS) zur Bewertung und Punktevergabe weiter. Auf Verlangen der Behörden sind die Dokumente in beglaubigter Form vorzulegen.

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?

In jedem Fall muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen, das Ihrer Qualifikation entspricht und angemessen entlohnt wird. 

Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen eine ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) und nach positiver Prüfung des Arbeitsmarktservice (AMS), dass die beabsichtigte Beschäftigung Ihrer Qualifikation entspricht und adäquat entlohnt wird, erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird grundsätzlich für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zur Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Unternehmen. Sie können auch selbständig tätig sein, wenn diese Erwerbstätigkeit der unselbständigen Beschäftigung untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ausgestellt?

Sie können bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren. Die Prüfung obliegt dem Arbeitsmarktservice (AMS).

Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.

Praxisbeispiel "Besonders Hochqualifizierte"

Eine 30-jährige russische Absolventin eines Informatikstudiums,
die über 6 Jahre Berufserfahrung und sehr gute Englischkenntnisse verfügt,
möchte in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen.

Sie erhält 72 Punkte und überschreitet damit die
Mindestpunkteanzahl von 70 Punkten. 30 Punkte werden
aufgrund des Informatikstudiums (MINT-Fach) beim
Kriterium besondere Qualifikation bzw. Fähigkeiten erzielt.
Darüber hinaus erhält sie 12 Punkte für die Berufserfahrung,
10 Punkte für die Sprachkenntnisse (Englisch A2) und für
das Alter 20 Punkte.

Sie kann ein Jobseeker-Visum beantragen, das sie dazu
berechtigt, nach Österreich einzureisen und hier 6 Monate
lang einen adäquaten Job zu suchen. Liegt ein Jobangebot
vor, das ihren Qualifikationen entspricht, so kann sie die
Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.

Bild zur Verfügung gestellt von der WKÖ

Weitere Informationen und nützliche Links

Gebühren

  • Gebühr für das Arbeitssuche-Visum: € 150
  • Gebühr für die Rot-Weiß-Rot – Karte:
    • Eingabegebühr: € 120
    • Erteilungsgebühr: € 20
    • Personalisierungskosten (Abnahme Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift): € 20

Formulare

Gesetze und Grundlagen

Links

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