Dauerhafte Zuwanderung - Rot-Weiß-Rot – Karte
Kriteriengeleitete Zuwanderung nach Österreich
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot – Karte ein flexibles neues Zuwanderungssystem eingeführt. Ziel ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich zu ermöglichen.
Die Regelungen sind mit 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
Rot-Weiß-Rot – Karte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für zwölf Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten ArbeitgeberIn.
Folgende Personen können eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten:
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule
Rot-Weiß-Rot – Karte plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus berechtigt zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Folgende Personen können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus erhalten:
- InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest zehn Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren
- Familienangehörige von InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte und von InhaberInnen einer Blauen Karte EU
- Familienangehörige von bereits dauerhaft niedergelassenen AusländerInnen
Als Familienangehörige gelten:
- EhegattInnen
- eingetragene PartnerInnen
- minderjährige ledige Kinder einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben.

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